6 entscheidende Punkte beim Rollladen-Nachrüsten in Miete und Eigentum: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 13:33, 4. Sep. 2026AlbertoAubry84 Diskussion Beiträge 5.183 Bytes +5.183 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Wer in einer Mietwohnung wohnt oder eine Eigentumswohnung besitzt und Rollläden nachrüsten möchte, muss zunächst klären, ob überhaupt eine Genehmigung erforderlich ist. Beim Eigentum entscheidet die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung, ob Veränderungen an der Fassade zulässig sind. In vielen Fällen gilt: Rollläden, die außen angebracht werden, verändern das Erscheinungsbild des Gebäudes und bedürfen der Zustimmung der Eigentümer…“