Küchenhelfer oder Aufsichtspflicht – was Kinder wirklich dürfen: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 16:05, 12. Sep. 2026StephanDraper94 Diskussion Beiträge 5.422 Bytes +5.422 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Zuerst muss der Stellplatz festgelegt werden – und zwar nicht nach Gefühl, sondern nach Laufwegen. Das Bett gehört an eine Wand, nicht in die Raummitte. Zwischen Kinderbett und Elternbett sollten mindestens 50 Zentimeter bleiben, besser 70, sonst wird jede Nacht zum Hindernislauf. Auch zur Heizung und zum Fenster braucht es Abstand: mindestens einen halben Meter, damit das Kind nicht im Zug oder an einer heißen Fläche liegt. Ein häufiger Fehler ist…“