Kleinreparaturen selbst machen: Was Mieter dürfen und was schiefgehen kann: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 03:44, 25. Aug. 2026VernGist58 Diskussion Beiträge 5.254 Bytes +5.254 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Grundsätzlich gilt: Kleinreparaturen, die du selbst durchführen darfst, sind solche, die keinen Eingriff in die Bausubstanz erfordern und keine Fachkenntnis voraussetzen. Dazu zählen beispielsweise das Auswechseln einer defekten Glühbirne, das Abdichten einer undichten Silikonfuge am Waschbecken oder das Nachziehen von Schrauben an Türscharnieren. Auch das Reinigen verstopfter Abflüsse mit einer Saugglocke oder einem Rohrreiniger ist in der Regel un…“