Schallschutz: Mietminderung oder Umbau – was wirklich zählt: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 10:04, 28. Sep. 2026‎ CharlotteGarlock Diskussion Beiträge‎ 5.580 Bytes +5.580 Bytes‎ Die Seite wurde neu angelegt: „Der Streitwert bei Schallschutzstreitigkeiten wird nach § 41 GKG bestimmt. Er entspricht in der Regel dem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung. Wer monatlich eine Minderung von einem bestimmten Prozentsatz der Miete verlangt, multipliziert diesen Betrag mit zwölf. Bei einem Streitwert bis zu einer bestimmten Grenze fallen Gerichtskosten an, die sich nach dem Gerichtskostengesetz richten. Außergerichtliche Einigungen sparen oft Geld und Nerven.…“