Wenn die Mechanik versagt, hilft der schönste Bezug nicht: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 16:36, 18. Sep. 2026‎ KarolynSteinmetz Diskussion Beiträge‎ 5.292 Bytes +5.292 Bytes‎ Die Seite wurde neu angelegt: „Prüfen Sie vor dem Kauf den Mietvertrag und die Hausordnung. Manche Vereinbarungen schreiben vor, dass bei Auszug der ursprüngliche Bodenbelag wiederhergestellt werden muss. Ein verklebter Teppichboden lässt sich nur mit erheblichem Aufwand entfernen und kann den Rückbau verteuern. Wählen Sie deshalb nach Möglichkeit eine schwimmende Verlegung mit Randfixierung, solange keine Trittschallanforderung an den Boden selbst gestellt wird. Mieter einer Woh…“