5 Regeln für Wände beim Auszug, die Streit vermeiden
Ein häufiger Fehler ist auch, die Wohnung bei Auszug einfach so zu lassen, wie sie ist. Wer beispielsweise eine Markise angebracht oder einen Garten umgestaltet hat, muss diese Änderungen oft entfernen. Das gilt auch für fest installierte Klimaanlagen oder Satellitenschüsseln. Wer sich unsicher ist, sollte vor dem Auszug das Gespräch mit dem Vermieter suchen und schriftlich festhalten, was bleibt und was entfernt wird.
Kreidezeit und Kreidezeit-Test Ein weiterer Test: mit dem Daumen kräftig über die Fläche reiben. Bleibt Kreide oder Pulver am Finger, ist die alte Beschichtung nicht mehr tragfähig. Hier hilft keine Grundierung, sondern nur Abwaschen oder Abschleifen. Wer in diesem Zustand grundiert, klebt die Schicht nur oberflächlich fest – der nächste Anstrich zieht sie wieder ab. Umgekehrt gilt: Eine intakte, leicht glänzende Latex- oder Lackschicht braucht keine Grundierung, sondern nur eine leichte Aufrauung mit Schleifpapier, damit die neue Farbe mechanisch greift.
Nach dem Trocknen folgt das Schleifen. Je nach Produkt dauert das je nach Schichtdicke unterschiedlich lange; erst wenn die Stelle hell und hart ist, wird geschliffen. Ein Schleifklotz mit mittlerer Körnung, etwa 120er, eignet sich für den ersten Gang. Man arbeitet mit leichtem Druck in kreisenden Bewegungen und kontrolliert zwischendurch mit der flachen Hand, ob noch eine Erhebung zu spüren ist. Anschließend fein nachschleifen und den Staub vollständig entfernen. Wer den Staub nicht abnimmt, streicht ihn später in die Farbe und erhält eine raue Stelle.
Wichtig ist auch der Zeitpunkt. Gestrichen wird vor der Übergabe, nicht danach. Wer erst nach der Schlüsselübergabe streicht, hat keinen Zugang mehr und riskiert, dass die Wohnung als nicht ordnungsgemäß zurückgegeben gilt. Bei der Übergabe sollte ein Protokoll erstellt werden, in dem der Zustand der Wände festgehalten wird. Wer sich unsicher ist, ob gestrichen werden muss, kann das Protokoll mit dem Hinweis versehen, dass über die Renovierungspflicht noch entschieden wird. Das verhindert, dass später Behauptungen im Raum stehen, die sich nicht mehr klären lassen.
Zunächst die Oberfläche prüfen, nicht die Farbe. Ein Tropfen Wasser auf die gereinigte Fläche geben. Perlt er ab, ist der Untergrund wasserabweisend – Farbe wird ebenfalls schlecht haften. Zieht er innerhalb von Sekunden ein, ist die Saugfähigkeit hoch. In diesem Fall braucht es eine Grundierung, sonst entzieht der Untergrund dem Anstrich das Bindemittel, und die Deckschicht wird fleckig und dünn. Bei stark saugenden Flächen wie alten Kalkputzen oder Gipsplatten ist das der häufigste Fehler.
Beim Streichen sollte die reparierte Stelle vorher grundiert werden, besonders wenn die Wand stark saugt oder der Farbton kräftig ist. Sonst zeichnet sich die Spachtelmasse als matter Fleck ab. Farbe nie nur punktuell auftragen, sondern die Fläche um das Loch herum großzügig mitrollen, damit keine Ränder entstehen. Trocknet die erste Schicht, folgt ein zweiter Anstrich. Typische Fehler sind zu dickes Spachteln in einem Gang, Schleifen bei feuchter Masse und das Streichen ohne Grundierung. Wer diese Punkte beachtet, sieht nach dem Trocknen nichts mehr von den alten Dübellöchern.
Ein häufiger Fehler ist die falsche Menge. Grundierung wird dünn aufgetragen, nicht wie ein Deckanstrich. Zu viel Material bildet einen Film, der die Haftung der Folgeschicht eher mindert. Bei stark saugenden Untergründen lieber zweimal dünn als einmal dick, mit ausreichender Trockenzeit dazwischen. Die Herstellerangaben zur Überstreichzeit sind verbindlich – wer zu früh weiterarbeitet, löst die Grundierung wieder an und bekommt eine schmierige Oberfläche.
Wann tatsächlich gestrichen werden muss Gestrichen werden muss in der Regel dann, wenn die Wände über die normale Abnutzung hinaus beschädigt sind. Dazu zählen deutliche Farbunterschiede durch entfernte Möbel, Bohrlöcher in großer Zahl, Flecken von Wasser, Fett oder Nikotin sowie abgeplatzte Stellen. Auch ungewöhnliche, kräftige Farben, die nicht dem üblichen Wohnstandard entsprechen, können ein Zurückstreichen in einer neutralen Farbe erforderlich machen, wenn der Vertrag oder die Hausordnung dies vorsieht. Normale Gebrauchsspuren wie leichte Scheuerstellen oder matte Stellen sind dagegen kein Grund für eine Pflichtrenovierung.
Spachtelmasse richtig wählen und auftragen Für kleine Löcher bis etwa daumengroß reicht fertige, streichfähige Spachtelmasse aus dem Eimer. Größere Vertiefungen füllt man in zwei Gängen: erst eine Portion hineindrücken, kurz antrocknen lassen, dann eine zweite Schicht bündig zur Wand abziehen. Wichtig ist, dass die Masse nicht überquillt. Ein Spachtel, breiter als das Loch, zieht die Oberfläche glatt und vermeidet einen Rand. Bei tiefen Löchern kann man vorher ein Stück zusammengedrücktes Zeitungspapier oder einen passenden Holzdübel als Füllkörper einsetzen, damit die Masse nicht nachsackt.