So lüften Sie Altbau richtig und verhindern Schimmel dauerhaft
Für die Aufstellung selbst gibt es zwei bewährte Wege. Entweder Sie lassen die Schrankwand parallel zur gegenüberliegenden Wand aufbauen und schließen die Lücke zur Schräge mit einer passgenauen Blende. Oder Sie stellen die einzelnen Korpusse in Stufen auf, sodass jeder Schrank an seiner Position die volle Höhe bis zur Decke nutzt. Die Stufenlösung wirkt lebendiger, erfordert aber eine saubere Planung der Höhenunterschiede, damit die Fronten nicht wie zufällig versetzt wirken. Eine durchgehende Blende ist optisch ruhiger und lässt sich leichter montieren.
Ein weiterer häufiger Fehler ist das Verkleben. Klick-Vinyl und Kork-Fertigparkett werden schwimmend verlegt, nicht vollflächig verklebt. Wer klebt, verliert die Entkopplung und bekommt den Boden bei Auszug kaum zerstörungsfrei heraus. Ausnahme: sehr große Flächen oder starke Unebenheiten, dann ist ein Fachbetrieb sinnvoll. Unebenheiten über drei Millimeter pro Meter vorher ausgleichen, sonst klappern die Klickverbindungen und die Nutzschicht bricht an den Kanten.
Was der Mietvertrag vorher klärt Bevor irgendetwas gekauft wird, gehört der Mietvertrag auf den Tisch. Viele Verträge verlangen, dass der ursprüngliche Boden beim Auszug wieder liegt – dann ist ein schwimmender Aufbau Pflicht, denn nur er lässt sich zerstörungsfrei zurückbauen. Wer klebt, riskiert Schäden am Estrich und damit Streit um die Kaution. Ebenso wichtig: die Regelung zur Trittschalldämmung. In Mehrfamilienhäusern ist ein Trittschallwert einzuhalten, der ohne geeignete Unterlage kaum erreicht wird. Ein Blick in die Hausordnung oder eine kurze Rückfrage bei der Verwaltung erspart späteren Ärger.
Saubere Übergänge sind der zweite Streitpunkt. An Türzargen wird der Belag unter der Zarge durchgeführt, nicht davor gestoßen. Dazu die Zarge leicht unterschneiden, den Boden einschieben, dann erst die Klickreihe schließen. An Übergängen zu Fliesen oder Teppich eine Übergangsprofile verwenden, die im Boden verankert und nicht nur aufgeklebt wird. Dehnungsfugen an Türdurchgängen nicht vergessen: pro acht bis zehn Metern Raumlänge eine Fuge, sonst wölbt sich der Boden im Sommer. Wer diese Punkte einhält, hat einen Boden, der leise bleibt, sich zurückbauen lässt und beim Auszug keine Diskussion mit dem Vermieter auslöst.
Vor dem Verlegen liegt der Boden zwei bis drei Tage im Raum, damit er sich akklimatisiert. Der Untergrund muss trocken, eben und sauber sein; kleine Unebenheiten lassen sich mit einer Ausgleichsmasse egalisieren. Wer diese Schritte einhält und die Randabstände kontrolliert, hat einen Boden, der leise ist, sich sauber zurückbauen lässt und beim Auszug keine Diskussion mit der Verwaltung auslöst.
Bei Mietwohnungen ist die Rechtslage zu beachten. Einfache Trittschallübertragung gehört zum üblichen Wohngebrauch und muss hingenommen werden. Erst wenn der Schall über das normale Maß hinausgeht, etwa durch ständiges Hämmern, lautes Stampfen oder fehlende Trittschalldämmung im Fußbodenaufbau, können Ansprüche entstehen. Vor jedem Umbau an der Decke ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Wer ohne Erlaubnis in die Bausubstanz eingreift, riskiert, die Kosten selbst tragen zu müssen und den Rückbau zu verlangen.
Möbel und Vorhänge dürfen die Außenwände nicht luftdicht abdecken. Stellen Sie Schränke mit mindestens zehn Zentimetern Abstand zur Wand auf. Verzichten Sie auf dicke Tapeten oder Dispersionsfarben direkt auf feuchtem Mauerwerk. Kalk- oder Silikatfarben bleiben diffusionsoffen und nehmen Feuchtigkeit kurzfristig auf, ohne Schaden zu nehmen. Ein häufiger Fehler ist das Überstreichen von Schimmel mit normaler Wandfarbe. Der Schimmel kommt zurück, weil die Ursache, die Feuchtigkeit, bleibt.
Trittschall: der Punkt, an dem die meisten Verlegungen scheitern Trittschall entsteht, wenn Schritte die schwimmende Fläche anregen und die Energie über die Wände in die Nachbarwohnung geht. Entscheidend ist deshalb nicht die Korkoberfläche, sondern die Entkopplung darunter. Eine Trittschalldämmung mit mindestens der im Mietvertrag oder in der Hausordnung geforderten Dämmwirkung ist Pflicht. Typischer Fehler: Dämmung stoßen an Stoßen verlegen, ohne die Stöße zu überlappen, oder die Dämmung bis an die Wand führen, während der Boden mit Randabstand liegt. Dann entsteht eine Schallbrücke. Richtig ist, die Dämmung mit etwa fünf Zentimetern Überlappung an den Stößen zu verlegen und sie bis zur Wand zu führen, den Bodenbelag aber mit acht bis zehn Millimetern Abstand zur Wand zu halten.
Korkboden in einer Mietwohnung zu verlegen ist kein handwerkliches Problem, sondern ein Mietrechts- und Schallproblem. Wer den falschen Aufbau wählt, riskiert, dass der Vermieter beim Auszug die Rückgabe des Originalbodens verlangt. Wer den Trittschall unterschätzt, bekommt Post von der Hausverwaltung. Deshalb zuerst klären: Was liegt unter dem Kork, was darf verändert werden, und wie hoch darf der Aufbau insgesamt sein, ohne dass Türen klemmen.