Wenn der Haken hält, aber die Wand nachgibt
Wenn der Vermieter untätig bleibt, kann man sich an das Gesundheitsamt oder an einen Mieterverein wenden. In schweren Fällen hilft nur der Gang zum Anwalt. Wer alle Schritte dokumentiert und Fristen einhält, steht vor Gericht deutlich besser da. Schimmel ist ein ernstes Gesundheitsrisiko, besonders für Kinder und Allergiker. Deshalb sollte man nicht monatelang abwarten, sondern den Vermieter früh und nachweisbar in die Pflicht nehmen.
Richtig bohren, ausrichten, festziehen Bohren Sie immer etwas tiefer als der Dübel lang ist, sonst stößt er am Bohrlochgrund an und sitzt nicht satt. Bohrerstaub absaugen, nicht hineinblasen. Den Dübel bündig mit der Wand einsetzen, nicht hineinschlagen, wenn er dafür nicht vorgesehen ist. Bei einer Garderobe mit mehreren Haken zuerst die Bohrlöcher der äußeren Befestigungspunkte setzen, dann mit einer Wasserwaage die Höhe übertragen und die Zwischenlöcher markieren. Wer zuerst in der Mitte bohrt, verliert schnell die Flucht.
Bei aufsteigender Feuchte hilft meist eine nachträgliche Horizontalsperre, etwa durch Injektion von Harzen in die Mauerwerksfuge. Bei eindringendem Regenwasser sind defekte Fugen, undichte Fensterbänke oder Risse die Ursache. Diese Stellen werden von außen saniert, nicht von innen. Bei Kondensat genügt oft richtiges Lüften: Stoßlüften statt Dauerkippen, Heizen der Außenwandflächen und das Entfernen von Möbeln direkt vor der Wand. Ein Sanierputz kann Salz aus der Wand aufnehmen, ersetzt aber keine Ursachenbehebung.
Neben der Effizienz spielt die Sicherheit eine Rolle. Verkleidungen aus brennbaren Materialien müssen einen Mindestabstand zum Heizkörper einhalten – bei Holz sind 10 cm Abstand zur heißen Oberfläche ratsam. Elektrische Heizungen oder solche mit hoher Oberflächentemperatur dürfen nicht mit brennbaren Stoffen verkleidet werden. Auch die Zugänglichkeit muss gewahrt bleiben: Entlüftungsventil, Thermostatkopf und Absperrventile müssen ohne Abbau der Blende erreichbar sein. Sonst wird jede Wartung zum Problem. Wer eine Verkleidung fest montiert, sollte sie mit Schrauben oder Magneten abnehmbar gestalten.
Der Vermieter muss innerhalb der Frist reagieren. Tut er das nicht, kann man eine Ersatzvornahme ankündigen: Man lässt den Schimmel auf eigene Kosten entfernen und verlangt die Kosten zurück. Vorher jedoch ein zweites Schreiben mit einer letzten Frist von einer Woche senden und darin die Ersatzvornahme konkret ankündigen. Wer sofort einen Handwerker beauftragt, ohne den Vermieter vorher zu informieren, bleibt oft auf den Kosten sitzen.
Wer sich das Lackieren sparen möchte, kann auf Klebefolie zurückgreifen. Sie funktioniert auf glatten, staubfreien Untergründen, also auf lackierten oder folierten Türen. Vorher gründlich entfetten und die Folie mit einem Rakel blasenfrei andrücken. An den Kanten wird die Folie umgeschlagen oder mit einem Heißluftföhn angepasst. Ein typischer Fehler ist das Zuschneiden mit zu wenig Rand – dann zieht sich die Folie später zurück und die alte Türfarbe blitzt hervor. Auch hier gilt: dünn und sauber arbeiten statt schnell und schlampig.
Viele Mieter verzichten bewusst auf Gardinen, weil sie keine Löcher bohren dürfen oder wollen. Doch ohne Stoff fehlt nicht nur der Sichtschutz, sondern auch ein Stück Wärmedämmung. Die Lösung liegt in flexiblen, rückstandsfrei entfernbaren Systemen. Bewährt haben sich drei Ansätze: selbstklebende Klettbänder, Spannstangen mit Klemmfixierung und magnetische Folien. Allen gemeinsam ist, dass sie ohne Werkzeug montiert werden und beim Auszug spurlos verschwinden.
Nach der Behandlung braucht die Wand Zeit zum Trocknen. Je nach Bauweise und Jahreszeit dauert das Wochen bis Monate. Erst wenn die Messwerte dauerhaft im unauffälligen Bereich liegen, folgen Putz und Anstrich. Wer die Ursache zuerst klärt und dann saniert, spart Geld und vermeidet den nächsten Feuchteschaden.
Schimmel in der Wohnung ist kein Schönheitsfehler, sondern ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muss. Bevor man jedoch Fristen setzt oder Miete kürzt, sollte man den Befall korrekt dokumentieren und den Vermieter nachweisbar informieren. Wer hier Fehler macht, riskiert, dass der Vermieter die Verantwortung auf falsches Lüften schiebt oder die Beseitigung verzögert.
Ein häufiger Fehler ist, die Miete einfach zu kürzen, ohne den Mangel vorher gemeldet zu haben. Eine Mietminderung ist erst zulässig, wenn der Vermieter Kenntnis vom Schimmel hat und nicht handelt. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß, bei starkem Befall sind bis zu 20 Prozent möglich. Aber Vorsicht: Eine zu hohe Kürzung kann eine Kündigung nach sich ziehen. Besser ist es, die Miete unter Vorbehalt zu zahlen und den Mangel weiter zu dokumentieren.
Typische Fehler: Sofortiges Verputzen oder Streichen über die feuchte Stelle. Das verdeckt das Problem nur, der Putz fällt erneut ab. Ebenso falsch ist eine horizontale Sperre, wenn die Ursache Kondensat ist. Auch das Abdichten der Außenwand von innen mit Folie oder Dichtschlämme kann Feuchtigkeit nach oben oder in andere Räume drücken. Vor jeder Sanierung muss klar sein, welcher Feuchtetyp vorliegt.