Hecke Schneiden: Was Nach Dem Naturschutzgesetz Droht

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Kontrolliert wird der Erfolg im Sommer: Treiben aus dem unteren Drittel kräftige, bleistiftdicke Neutriebe aus, war der Schnitt richtig. Bleibt der Austrieb aus oder bleibt er dünn und blass, war der Eingriff zu stark oder der Standort zu schattig. Dann im nächsten Jahr pausieren und erst danach wieder ein Drittel entfernen.

Wer wissen will, ob der eigene Schnitt erlaubt ist, sollte drei Fragen klären. Erstens: Wie stark wird eingegriffen? Ein Rückschnitt um ein Drittel des Neuaustriebs ist unproblematisch, ein Rückschnitt bis zum Boden nicht. Zweitens: Brüten Vögel in der Hecke? Schon ein belegtes Nest macht den Schnitt unzulässig, auch wenn er formal ein Pflegeschnitt wäre. Drittens: Gibt es örtliche Vorschriften? In the event you loved this information and you would love to receive more info relating to Nachhaltige Renovierung generously visit the web site. Viele Kommunen haben eigene Satzungen, die über das Bundesgesetz hinausgehen und zusätzliche Fristen oder Verbote enthalten.

Zweite Ursache: Flur gestalten Wasser. Schlagregen dringt über undichte Fensterbänke, Anschlüsse oder poröse Fugen ein. Gefriert das Wasser, sprengt es den Putz von innen. Dritte Ursache liegt innen: fehlende oder falsch verklebte Dampfsperren. Warme Raumluft wandert in die Konstruktion, kondensiert und drückt nach außen. Ein Fehler ist, die Fassade dann mit einer dichten Farbe zu verschließen, statt die Feuchtequelle zu beseitigen.

Was nach der Ernte tatsächlich geschnitten wi

Wer sich unsicher ist, dokumentiert den Zustand vor dem Schnitt mit Fotos und notiert Datum sowie Umfang der Maßnahme. Das hilft, wenn eine Behörde nachfragt. Im Zweifel ist es besser, einen fachkundigen Gärtner oder die untere Naturschutzbehörde zu fragen, bevor die Säge ansetzt. Ein Verstoß kann teuer werden, und ein späterer Schnitt im Winter erfüllt denselben Zweck, Raumteiler ohne Sichtschutz brütende Vögel zu stören.

Was trotz Verbots erlaubt bleibt Erlaubt sind Pflegemaßnahmen, die den Gehölzen nicht ihre ökologische Funktion nehmen. Dazu zählt das Entfernen kranker oder abgestorbener Äste, das Zurückschneiden von Bodendeckern undStauden sowie die Beseitigung von Wildwuchs an Zäunen und Mauern. Auch das Schneiden von Hecken, die als Sichtschutz dienen, ist möglich, solange die Pflanzen ihre Form behalten und nicht bis ins alte Holz zurückgesetzt werden. Ein häufiger Fehler ist der sogenannte Verjüngungsschnitt im Sommer: Er zerstört Nester und Lebensräume und ist genau das, was das Gesetz verhindern will.

Wer im Frühjahr zur Heckenschere greift, riskiert ein Bußgeld. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September jeden radikalen Schnitt an Hecken, Büschen, Wallhecken und anderen Gehölzen. Wer dennoch zur Säge greift und die Pflanzen auf den Stock setzt oder stark zurückschneidet, natüRliche Düfte begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Naturschutzgebieten und während der Brutzeit kann daraus sogar ein Straftatbestand werden. Der Grund ist einfach: In dieser Zeit brüten Vögel, und viele Insekten überwintern oder entwickeln sich in den Zweigen.

Der entscheidende Moment ist gekommen, wenn die Knospen deutlich anschwellen und die ersten grünen Spitzen sichtbar werden. Bei Forsythie und Flieder ist das direkt nach der Blüte der Fall, bei Hortensien und Buddleja erst, wenn die neuen Triebe etwa fingerlang sind. Ein häufiger Fehler ist der Schnitt bei Spätfrost: Wer zu früh schneidet, regt die Pflanze zum Austrieb an, und die jungen Triebe erfrieren bei der nächsten kalten Nacht. Warte lieber eine Woche länger, bis die Nächte stabil über dem Gefrierpunkt bleiben.

Typische Fehler kosten Geld und schaden der Artenvielfalt. Dazu gehört der Radikalschnitt im Juni, weil die Hecke „zu dicht" geworden ist. Ebenso falsch ist die Annahme, dass nur Bäume geschützt sind – auch Sträucher und Hecken fallen unter das Gesetz. Wer im Herbst oder Winter schneidet, ist auf der sicheren Seite, sollte aber frostfreie Tage abwarten. Ein weiterer Irrtum: Das Verbot gilt nicht für Gärten in Neubaugebieten. Es gilt überall, unabhängig von der Lage.

Ein Verbot gilt nicht für jeden Handgriff. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt. Darunter fällt das Kürzen einzelner Triebe, das Auslichten überhängender Äste oder das Zurückschneiden einer Hecke, damit der Gehweg passierbar bleibt. Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit: Ein Rückschnitt von wenigen Zentimetern ist zulässig, das Absägen auf Kniehöhe oder das komplette Entfernen einer Hecke nicht. Auch das Fällen einzelner Bäume bleibt genehmigungspflichtig, wenn eine kommunale Baumschutzsatzung greift.

Vor dem ersten Schnitt verschafft man sich einen Überblick. Man zählt die Bodentriebe, die direkt aus der Erde kommen, und unterscheidet helles, glattes Jung- von dunklem, rissigem Altholz. Als Faustregel gilt: Ein gesunder Strauch hat etwa acht bis zwölf kräftige Gerüsttriebe in verschiedenen Altersstufen. Alles darüber nimmt sich gegenseitig das Licht. Zunächst entfernt man alle Triebe, die flach über dem Boden kriechen, sich kreuzen oder in die Strauchmitte wachsen.